Schwerbehinderung der unteren Gliedmaßen- Ein Beitrag von RA Thomas Eschle, Stuttgart
In diesem Beitrag geht es um orthopädische Schäden der unteren Gliedmaßen und deren juristischen Konsequenzen. Die versorgungsmedizinischen Grundsätze sehe folgende Grade der Behinderung (GbB) vor. Die Behinderungsteilgrade sollen die Schwere der Behinderung im Alltag nachvollziehen. Entsprechende Atteste sollten Sie sich bei Ihrem Orthopäden, von einer orthopädischen Fachklinik oder von einer medizinischen Rehamaßnahme mit orthopädischem Schwerpunkt besorgen. Teilgrad der Behinderung Verlust beider Beine im Oberschenkel 100 Verlust eines Beines im Oberschenkel und eines Beines im Unterschenkel 100 Verlust eines Beines und Armes 100 Verlust eines Beines im Hüftgelenk oder mit kurzem